Haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Maschinen- und Betriebshilfsring Cham e. V. unterstützt die pflegebedürftigen Kunden beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Wir bieten folgende Leistungen an:
Alltagsbegleitung
Die Alltagsbegleitung kann von allen pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden.
Diese umfasst folgende Tätigkeiten:
- Essenszubereitung
- Wäsche waschen und bügeln
- Reinigung der Wohnung
- Einkäufe erledigen
- Fahrdienste und Botengänge
- Begleitung bei Arztterminen
- Spaziergänge
Was steht Ihnen zu?
Alle Pflegebedürftigen ab einem anerkannten Pflegegrad 1 können von der Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Entlastungsbetrag
in Höhe von 125 € für die Inanspruchnahme der Alltagsbegleitung bekommen. Wird in einem Kalenderjahr der Entlastungsbetrag nicht oder nicht vollständig abgerufen, wird der nicht beanspruchte Teil auf das folgende Kalenderhalbjahr bis zum 30.06. übertragen.
Verhinderungspflege
Alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2, dieser muss mindestens 6 Monate bestehen, haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Diese Leistungen der Pflegekasse beträgt je Kalenderjahr 1.612 € und kann bei Verhinderung der Pflegeperson z. B. durch Urlaub oder Krankheit auch stundenweise beantragt werden. Zusätzlich kann dieser Betrag auch noch um nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege max. 806 € aufgestockt werden.
Somit stehen dann bis zu 2.418 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse erfolgt direkt über uns.
Haben Sie Fragen zum Thema Alltagsbegleitung oder Verhinderungspflege oder möchten diese in Anspruch nehmen?
Dann rufen Sie Frau Petra Dürr in der Geschäftsstelle an.
Ansprechpartner
Petra Dürr
petra.duerr@maschinenringe.de
09971 8576 14